Änderung Ihrer Mitgliedsdaten
Haben Sie geheiratet, sich getrennt oder sind geschieden worden ?
Haben Sie ein Kind bekommen?
Sind Sie umgezogen? – Hat sich Ihre Bankverbindung geändert?
Dann füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus!
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Zu den Mitgliedern einer Familie gehören: Ehegatte/in oder Lebensgefährte/in, Kinder unter 18 Jahren, solange sie im selben Haushalt leben. Für Kinder über 18 Jahre senden Sie bitte eine Schulbescheinigung an die LAR A.s.b.l., Mitgliederverwaltung, 175A, rue de Cessange, L-1321 Luxembourg.
Um in den Genuss der Leistungen der LAR Mitgliedschaft zu kommen, muss die Mitgliedschaft vor Antritt der Reise abgeschlossen und der Mitgliedsbeitrag für das laufende Mitgliedsjahr bezahlt worden sein. Die LAR A.s.b.l. erbringt ihre Hilfeleistung ohne Bestehen einer Rechtspflicht, da sie nur im Rahmen der personellen und technischen Möglichkeiten und der vorhandenen Mittel erfolgen können. Über die Durchführung der Einsätze entscheidet die LAR A.s.b.l. nach medizinischen, sozialen und operationellen Kriterien. Die LAR A.s.b.l. bestimmt die Art und den Zeitpunkt der Durchführung.